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dk-ferien
Ferienhausvermittlung

Mo - Fr: 9 - 16 Uhr

Sa: 14 - 18 Uhr

0800 - 67 72 03 - 0

04102 - 67 72 03 - 0

info@dk-ferien.de

Sehr geehrte Kunden,

die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Firma dk-ferien Ferienhausvermittlung Birgit Hoffmann, Spechtweg 16, 22926 Ahrensburg, Telefon: 04102/6772030, bzw. dk-ferien APS, Industriparken 1, DK-6360 Tinglev, Telefon: +45 4021 4523 - nachstehend „dk-ferien“ abgekürzt, und Ihnen bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abgeschlossen.

„Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt.

Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von dk-ferien zustande kommenden Vermittlungsvertrages.

Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomizils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von dk-ferien, anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. dk-ferien bietet im Internet und in ihrem Prospekt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. dk-ferien hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit dk-ferien nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.

1.2. Soweit dk-ferien eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen der Vermieter vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Vermieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung des Vermieters ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Vermieters oder von dk-ferien selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat dk-ferien lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.

1.3. dk-ferien hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der dk-ferien vorliegen.

1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der dk-ferien als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der dk-ferien) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die dk-ferien im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages. dk-ferien haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der dk-ferien aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.5. Die Rechte und Pflichten von dk-ferien ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung) und einzelvertraglichen Regelungen.

1.6. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.7. Ergänzende Vereinbarungen ergeben sich aus der Allgemeinen Leistungsbeschreibung.

1.8. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch dk-ferien als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von dk-ferien zustande kommenden Vertrags.

2. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung erfolgt über eine gesicherte Verbindung über das Online-Formular auf der Internetseite von dk-ferien.

2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts J002, Ellen og Claus Christensen, Nyrøjsvej 6, DK-6430 Nordborg - vertreten durch dk-ferien - den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Textform zustande, welche der Vermieter oder dk-ferien als Vertreter des Vermieters innerhalb von 5 Arbeitstagen (Mo - Fr) erstellt. Der Versand erfolgt per E-Mail.

2.4.a Sofern der Erstkontakt zu dk-ferien über ein externes Portal zustande gekommen ist, ist dk-ferien berechtigt, dem Kunden für einen Teil der dk-ferien entstandenen Mehrkosten eine pauschalierte Servicepauschale in Höhe von 25EUR zu berechnen. Die Servicepauschale wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.

2.4.b Sofern bei Buchung eines Hauses über die eigene Seite von dk-ferien eine Servicepauschale anfällt, ist diese als Bestandteil des Mietpreis inkludiert und wird gegenüber dem Kunden nicht separat ausgewiesen.

2.4.c Kurtaxe fällt in Dänemark nicht an. Bei Buchungen deutscher Häuser ist Kurtaxe ggf. gemäß den regionalen Vorschriften zu zahlen.

2.5. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchung benötigt dk-ferien spätestens 3 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung das Geburtsdatum des Kunden.

2.6. dk-ferien weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) – auch soweit auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter deutsches Recht anwendbar sein könnte – und auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

2.7. Bei Buchung eines Ferienhaushauses, welches dk-ferien für eine Partneragentur vermittelt, gelten die Geschäftsbedingungen der Partneragentur. Sollten die Geschäftsbedingungen erst mit der Buchungsbestätigung ersichtlich sein, kann innerhalb von 24 Stunden kostenfrei von der Buchung zurückgetreten werden.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. dk-ferien bzw. dk-ferien APS ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, auch Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25% des gesamten Mietpreises und ist innerhalb von sieben Tagen an den Vermieter bzw. dk-ferien zu bezahlen, wobei der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. (Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Überweisungszeiten.) Die Anzahlung wird auf den gesamten Mietpreis angerechnet.

3.3. Sollte/n die Zahlung/en per Kreditkarte (Visa- oder Master) von Ihnen gewählt werden beachten Sie, dass der Kreditkarteninhaber der Buchende sein muss. Mit der Zahlungsabwicklung sind der externe Dienstleister Payrexx bzw. Quickpay beauftragt. Die Abbuchung erfolgt nicht durch dk-ferien und wir erhalten keine Informationen zu Ihren Kreditkartendaten.

3.4. Die Restzahlung ist spätestens sechs Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen.

3.5. Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Belegungsbeginn weniger als 29 Tage, wird der Gesamtbetrag sofort in voller Höhe fällig.

3.6. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dk-ferien oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb der Fristen ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, sind der Vermieter bzw. dk-ferien berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.2. zu berechnen. In diesem Fall besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objekts und die vertraglichen Leistungen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von dk-ferien vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an dk-ferien als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Die Vermieter können durch dk-ferien bzw. dk-ferien APS als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises.

b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 49. und 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.

c) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. Tag und dem Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.

4.3. Dem Vermieter bzw. dk-ferien als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

4.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber dk-ferien nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch dk-ferien als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4.6. Wünscht der Kunde den Urlaub zu verschieben, ist der Vermieter dazu berechtigt, ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu verlangen. Dieses wird namens und in Auftrag des Vermieters von dk-ferien in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsabwicklung über dk-ferien erhebt dk-ferien eine pauschale Bearbeitungsvergütung in Höhe von 100EUR.

4.7. Im Falle von Kulanz-Umbuchungsmöglichkeiten setzt die Staffelung der Rücktrittsgebühren bei Punkt 4.2.b) ein.

4.8. Sollte zum Reisezeitpunkt eine die Reise einschränkende geltende behördliche Bestimmung eine Anreise nicht bzw. nicht mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl / Anzahl Haushalte zulassen, besteht keine Rückzahlungsverpflichtung seitens des Vermieters.

4.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Dies kann über den Link auf der Webseite von dk-ferien geschehen. Bei einzelnen Häusern ist eine Versicherung im Mietpreis enthalten. Dies geht ggf. aus dem Punkt "Nebenkosten" in der Objektbeschreibung hervor.

5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder dk-ferien als sein Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn der Kunde oder seine Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von dk-ferien zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.

6.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.

6.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7. Kaution

7.1. Der Vermieter ist berechtigt, vier Wochen vor Bezug, bei einigen Objekten erst bei Schlüsselübergabe (s. Punkt 7.7.), eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt. Die Kaution ist an dk-ferien als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu bezahlen. Ein Kautionsverhältnis mit dk-ferien wird nicht begründet. dk-ferien treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

7.2. Bei Buchungen durch jüngere Personengruppen wird die dreifache Kaution erhoben. Bis zu welchem Alter die Mieter als zu jung angesehen werden, legt der jeweilige Vermieter fest.

7.3. Der Vermieter kann bei Mitnahme mehrerer Haustiere eine höhere Kaution verlangen.

7.4. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, der Kosten für eine vom Kunden selbst durchzuführende aber unterbliebene Endreinigung sowie der Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen.

7.5. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.

7.6. Die Kaution wird, sobald das Objekt vom Vermieter oder seinem Vertreter als ordentlich übergeben an dk-ferien gemeldet wurde sowie sämtliche entstandenen Nebenkosten oder Schäden beglichen sind, unverzüglich auf ein vom Kunden zu benennendes Konto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut überwiesen.

7.7. Eine Verrechnung zwischen Kautionsguthaben und Nebenkosten- bzw. Schadensersatzforderungen des Vermieters ist nicht ausgeschlossen.

7.8. Sollten nach dem Reiseende durch Vermieter / Serviceleute verdeckte Schäden bemerkt werden, sind Nachforderungen bis zu 28 Tage nach Belegungsende zulässig.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1. dk-ferien unterrichtet deutsche Kunden, an die sich das Leistungsangebot von dk-ferien richtet, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in etwaigen schriftlichen Angebotsunterlagen und in den über die Internetpräsenz von dk-ferien zugänglichen „Tipps und Tricks“ sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

8.2. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft; dk-ferien trifft ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung keine Auskunftspflicht.

8.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Einhalten aller Einreisevorschriften, das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn dk-ferien schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dk-ferien

Mängel der Vermittlungsleistung von dk-ferien sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und dk-ferien ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit dk-ferien in der Lage gewesen wäre, Abhilfe zu schaffen. Sämtliche als Anlage der Buchungsbestätigung versendete Seiten sind auszudrucken.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Soweit dk-ferien eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet dk-ferien nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsannahme im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers ein.

10.2. dk-ferien haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von dk-ferien insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

10.3. Eine etwaige eigene Haftung von dk-ferien aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

11. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

11.1. dk-ferien weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Kunde riskiert sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter. Die Kontaktdaten befinden sich auf der mit der Buchungsbestätigung versendeten Anreisebeschreibung.

11.2. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder an seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich des Verschuldens oder Nichtverschuldens des Kunden entstehen, weist dk-ferien darauf hin, dass der Kunde bei Feststellung solcher Schäden beim Bezug des Objekts oder später, diese dem Vermieter gegenüber auch dann unverzüglich anzuzeigen muss, wenn solche Schäden nicht von ihm verursacht wurden oder für ihn nicht störend sind. Im Hinblick auf nicht offensichtliche Schäden muss der Kunde das Haus bei Bezug umfassend kontrollieren.

11.3 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Zum Zeitpunkt der Feststellung einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, und die überzähligen Personen haben das Objekt unverzüglich zu verlassen. Dies gilt entsprechend bei Mitnahme von mehr Haustieren als im Vertrag vereinbart wurde.

11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

11.5. Dem Vermieter entstehende Kosten aufgrund der Weigerung des Kunden das Feriendomizil zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.6. Ein Haustier darf nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vermerkt ist, in der Buchungsbestätigung entsprechend bestätigt ist und das Tier stubenrein und gut erzogen ist. Betten, Sofas und Poolräume sind den Zweibeinern vorbehalten. Sollte der Kunde mehrere Haustiere mitbringen wollen, muss dies vom Vermieter genehmigt werden.

11.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus während des Aufenthaltes regelmäßig zu säubern und bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen inkl. Backofen, /-schublade, Sieb des Geschirrspülers, Fußböden staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, gründliches putzen der Sanitäreinrichtungen inkl. Badewanne/Whirlpool, Fenster putzen, Staub wischen, Möbel, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere „Fremdkörper“ aus Couch und Betten entfernen sowie reinigen von Grill und Holzofen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Sollte es keine gegenteiligen Anweisungen geben, muss der Kühlschrank abgetaut und geöffnet werden.

11.8. In vielen Häusern ist die Endreinigung im Mietpreis enthalten. Kücheneinrichtung, Geschirr, Küchengegenstände und -geräte müssen jedoch immer vom Kunden selbst gereinigt werden, ebenfalls sind die Sanitäreinrichtungen in einem akzeptablen Zustand zu hinterlassen, das Objekt muss besenrein verlassen werden. Bei den übrigen Ferienhäusern kann die Endreinigung gegen Zahlung einer Pauschalgebühr vom Eigentümer bzw. von Servicepersonen übernommen werden.

11.9. Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

12. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dk-ferien

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Vermittlungsleistung von dk-ferien hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform (Post) dringend empfohlen.

12.2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegungszeit des vermittelten Objekts, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen dk-ferien begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

12.3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermieter des Objekts.

12.4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

13. Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung

13.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von dk-ferien oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dk-ferien beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dk-ferien oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dk-ferien beruhen.

13.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

13.3. Die Verjährung nach Ziffern 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von dk-ferien als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

13.4. Schweben zwischen dem Kunden und dk-ferien Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder dk-ferien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und dk-ferien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2. Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen dk-ferien aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an deren Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen von dk-ferien gegen den Kunden aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen von dk-ferien aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von dk-ferien vereinbart.

14.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

14.4.a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dk-ferien anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

14.4.b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.5. dk-ferien nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Vermittler ist:
dk-ferien Ferienhausvermittlung
Birgit Hoffmann
Spechtweg 16
22926 Ahrensburg
Telefon: +49(0)4102 - 677 203 - 0
E-Mail: info@dk-ferien.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE261192874

bzw.
dk-ferien APS
Industriparken 1
DK-6360 Tinglev
Telefon: +45 4021 4523
E-Mail: post@dk-ferien.dk
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DK37133337

Stand: 10.04.2023

© Urheberrechtlich geschützt!

dk-ferien Ferienhausvermittlung, Ahrensburg, und

Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2002 - 2023

Wichtiger Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen gegen den Eigentümer/Vermieter:

Sehr geehrte Kunden,

die von uns vermittelten Eigentümer/Vermieter sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Belegungsende gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung des Mietpreises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir auch in diesem Fall immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.

Leider geht es jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben, verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff. 14. unserer Vermittlungsbedingungen.

Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar wie einen Veranstalter oder einen Vermieter in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis, der ausdrücklich keine Gerichtsstandsvereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits und des Eigentümers/Vermieters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet ist, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Dänemark. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von diesem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Dieses deutsche Gericht ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter oder Vermieter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit abzuweisen.