Allgemeine Geschäftsbedingungen

für öffentliche, private und individuelle Stadtführungen & Stadtrundfahrten

Sehr geehrte Gäste,

die nachstehenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des zwischen uns, der Firma dk-ferien Birgit Hoffmann, Spechtweg 16, 22926 Ahrensburg, Telefon: 04102/6772030,  nachstehend „dk-ferien“ abgekürzt, und Ihnen bezüglich einer Stadtführung, Stadtrundfahrt oder Durchführung einer Reiseleitung abgeschlossen.

Begriffsbestimmungen:

a) "Stadtführung", "Stadtrundfahrt" oder "Durchführung einer Reiseleitung" werden nachfolgend „Guiding“ genannt.

b) Mit der Bezeichnung "dk-ferien" sind auch externe Erfüllungsgehilfen von dk-ferien gemeint, die im Falle eines Ausfalls eigener Mitarbeiter vereinbarte Guidingleistungen in mindestens identischer Qualität leisten.

c) Als "Gast" gilt auch der Vertreter einer Gruppe (Privatgruppe, Schulklasse, Volkshochschule, Verein, Busunternehmen, Reiseveranstalter, Beherberungsbetrieb, Incentive-Agentur, Eventagentur, Reisebüro, Firma, Soziale Institution), in dessen Namen der Vertrag mit dk-ferien abgeschlossen wird.

d) Weitere Dienstleister werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Dienstleister“ bezeichnet.

e) Sofern es sich bei Ihnen nicht um eine natürliche Person als Gast, sondern eine Agentur handelt, gelten die Bedingungen, sofern nicht explizit anderweitig erwähnt, entsprechend und als Bezeichnung wird ebenfalls "Gast" gewählt.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, als Gast und ggf. weiteren eingeschalteten Dienstleistern, mit denen ein Vermittlungsvertrag durch die Vermittlung von dk-ferien zustande gekommen ist.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von dk-ferien, anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. dk-ferien bietet im Internet und in ihrem Prospekt die Durchführung von Guiding an. Sofern Dienstleister involviert sind, hat dk-ferien lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Gast und dem Dienstleister. Dies gilt nicht, soweit dk-ferien nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich der Dienstleistung als eigene zu erbringen.

1.2. Die Durchführung des Guiding kann im Falle von Verhinderung oder Erkankung des ursprünglich vorgesehenen Guides von einem anderen Guide mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.

1.3. Die Dauer des Guiding ist eine Circa-Angabe. Einem kurzfristigen Verlängerungswunsch des Gastes wird weitestmöglich entsprochen. Die zusätzlichen Kosten können der Preisübersicht entnommen werden.

1.4. Soweit dk-ferien eine Zusammenstellung aus Guiding und Vermittlung von Dienstleistern anbietet und die eigenen Nebenleistungen des Dienstleisters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung des Dienstleisters ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Dienstleisters oder von dk-ferien selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat dk-ferien lediglich die Stellung eines Vermittlers von Guidingleistungen.

1.5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird zwischen dem Gast und dk-ferien vereinbart. Auskünfte Dritter gelten nur, wenn sie schriftlich als Bestandteil des Vertrages zwischen Gast und dk-ferien fixiert werden.

1.6. dk-ferien hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der dk-ferien vorliegen.

1.7. Unbeschadet der Verpflichtungen der dk-ferien als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der dk-ferien) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die dk-ferien im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages. dk-ferien haftet daher nicht für die Angaben des Dienstleisters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der dk-ferien aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.8. Die Rechte und Pflichten von dk-ferien ergeben sich aus diesen Bedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung) und einzelvertraglichen Regelungen.

1.9. Für die Rechte und Pflichten des Gastes gegenüber dem Dienstleister der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.10. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Auftretens sowie der Rechte und Pflichten von Gast und Dienstleister enthalten, werden diese Vereinbarungen durch dk-ferien als Vertreter namens und in Vollmacht des Dienstleisters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von dk-ferien zustande kommenden Vertrags.

2 Buchungsablauf

2.1. Die Buchung erfolgt über eine gesicherte Verbindung über das Online-Formular auf der Internetseite von dk-ferien, per E-Mail, Messenger-Diensten wie z.B. Facebook oder telefonisch.

2.2. Mit der Buchung bietet der Gast dk-ferien den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Tourbeschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Guiding und dieser Bedingungen verbindlich an.

2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Textform zustande, welche dk-ferien in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen (Mo - Fr) erstellt. Der Versand erfolgt per E-Mail. Sofern dem Gast innerhalb von 10 Tagen keine Buchungsbestätigung übermittelt wird, ist er nicht mehr an seinen Auftrag gebunden.

2.4 Sofern der Erstkontakt zu dk-ferien über ein externes Portal zustande gekommen ist, ist dk-ferien berechtigt, dem Gast für einen Teil der dk-ferien entstandenen Mehrkosten ein pauschaliertes Buchungsentgelt in Höhe von 5 EUR je Teilnehmer zu berechnen. Das Buchungsentgelt wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.

2.5. dk-ferien weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) – auch soweit auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Dienstleister deutsches Recht anwendbar sein könnte – und auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Gastes bleiben davon unberührt.

2.6. Bei Buchung einer Leistung eines Dienstleisters, welche dk-ferien vermittelt, gelten die Geschäftsbedingungen des Dienstleisters. Sollten die Geschäftsbedingungen erst mit der Buchungsbestätigung ersichtlich sein, kann innerhalb von 24 Stunden kostenfrei von der Buchung zurückgetreten werden.

2.7 Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. dk-ferien ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an einen Dienstleister, auch Inkassobevollmächtigte des Dienstleisters.

3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Guiding und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25% des gesamten Betrages und ist innerhalb von sieben Tagen an dk-ferien zu bezahlen, wobei der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. (Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Überweisungszeiten.) Die Anzahlung wird auf den gesamten Preis angerechnet.

3.3. Sollte/n die Zahlung/en per Kreditkarte (Visa- oder Master) von Ihnen gewählt werden beachten Sie, dass der Kreditkarteninhaber der Buchende sein muss. Mit der Zahlungsabwicklung ist der externe Dienstleister Payrexx bzw. Quickpay beauftragt. Die Abbuchung erfolgt nicht durch dk-ferien und wir erhalten keine Informationen zu Ihren Kreditkartendaten.

3.4. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor dem Termin des Guiding zu überweisen.

3.5. Liegen zwischen Buchungsbestätigung und dem Guiding weniger als 4 Wochen, wird der Gesamtbetrag sofort in voller Höhe fällig.

3.6. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dk-ferien nicht innerhalb der Fristen ein und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, ist dk-ferien berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.2. zu berechnen. In diesem Fall besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Guiding.

3.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Gast nur zu, wenn rechtskräftig festgestellte und von dk-ferien bestätigte Gegenansprüche vorliegen.

4. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Dem Gast wird vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an dk-ferien. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Rücktritt bei normalem Guiding

4.2.a) Bis einschließlich 7 Tage vor dem vereinbarten Termin eines normalen Guiding erfolgt der Rücktritt kostenfrei. Geleistete Zahlungen werden abzüglich einer Bearbeitungspauschale erstattet.

4.2.b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 7. Tag und dem Tag vor dem Guiding betragen die Rücktrittskosten 90% des Gesamtpreises. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

4.3. Rücktritt bei Special- oder Exklusiv-Guiding

Im Falle des Rücktritts bei einem Special- oder Exklusiv-Guiding kann dk-ferien folgende pauschale Rücktrittskosten erheben:

4.3.a) Bei einem Rücktritt bis zum 28. Tag vor dem Guiding 25% des Gesamtpreises. Eine Bearbeitungspauschale wird nicht erhoben.

4.3.b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 27. und 8. Tag vor dem Guiding 50% des Gesamtpreises. Eine Bearbeitungspauschale wird nicht erhoben.

4.3.c) Bei einem Rücktritt zwischen dem 7. Tag und dem Tag vor dem Guiding betragen die Rücktrittskosten 90% des Gesamtpreises. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

4.4. Es bleibt dk-ferien vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einem anderweitigen Guiding sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Gast gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

4.4. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, direkt gegenüber dk-ferien nachzuweisen, dass dk-ferien tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Gast berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages einen oder mehrere Ersatzgäste zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Gast abgeschlossenen Vertrag eintritt. dk-ferien kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn dieser oder seine teilnehmenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und des vertragsgemäßen Guidings erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder den anderen Personen nicht gegeben sind.

4.6. Wünscht der Gast das Guiding zu verschieben, ist dk-ferien dazu berechtigt, ein angemessenes Bearbeitungsentgelt auch unter Berücksichtung anderer abgesagter Aufträge zu verlangen.

4.7. Im Falle einer Kulanz-Umbuchungsmöglichkeit kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 5 € je Teilnehmer verlangt werden.

4.8. 4.8. Sollte zum Zeitpunkt des Guidings eine das Guiding einschränkende geltende behördliche Bestimmung eine Anreise nicht bzw. nicht mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl zulassen, besteht keine Rückzahlungsverpflichtung seitens dk-ferien.

4.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Dies kann über den Link auf der Webseite von dk-ferien geschehen.

5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

5.1. dk-ferien kann den Vertrag nach Beginn des Guidings kündigen, wenn der Gast und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn der Gast oder seine Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

5.2. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung von Gegenständen oder Beleidigung oder (auch verbale) Verletzung dritter Personen sowie gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen.

5.3. Wird der Vertrag am Tag der Leistung gekündigt, so behält dk-ferien den Anspruch auf den Gesamtpreis; dk-ferien muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einem anderweitigen Guiding ergeben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Gast Leistungen von dk-ferien, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Beendigung wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von dk-ferien zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung oder eine Nachholung des Guiding gemäß § 615 S.1 und 2 BGB.

6.2. dk-ferien bezahlt an den Gast jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einem anderweitigen Guiding erlangt sowie ersparte Aufwendungen.

6.3. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dk-ferien nachzuweisen, dass dk-ferien Einnahmen durch ein anderes Guiding erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als berücksichtigt.

6.4. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Guiding entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Guiding nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7. Kaution

7.1. dk-ferien ist berechtigt, zwei Tage vor Überlassung von durch dk-ferien angemietete Gegenstände wie z.B. Tourguide-Systemen eine Kaution zu verlangen. Die Kaution ist an dk-ferien als Inkassobevollmächtigte des Eigentümers der Gegenstände zu bezahlen. Ein Kautionsverhältnis mit dk-ferien wird nicht begründet. dk-ferien treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

7.2. Weisen die Gegenstände bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Gast oder anderen zum Gast dazugehörenden Personen zu vertreten sind, so ist der Eigentümer berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.

7.3. Die Kaution wird, sobald der Gegenstand vom Eigentümer oder seinem Vertreter als ordentlich übergeben an dk-ferien gemeldet wurde, unverzüglich auf ein vom Gast zu benennendes Konto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut überwiesen.

7.4. Sollten nach dem Ende des Guiding verdeckte Schäden bemerkt werden, sind Nachforderungen bis zu 7 Tage nach Ende des Guiding zulässig.

8. Beeinträchtigungen in der Person des Gastes

8.1. Unser Guiding richtet sich an alle Gäste, ohne Einschränkungen im Hinblick auf Alter, körperliche oder kognitive Einschränkungen.

8.2. Das Guiding wird in der vereinbarten Sprache durchgeführt. Wird keine Sprache vereinbart, findet das Guiding auf deutsch statt.

8.3. Auf Beeinträchtigungen einzelner Gäste (z.B. Hören, Sehen, Mobilität) wird weitestgehend Rücksicht genommen, soweit das Erlebnis anderer Gäste dadurch nicht signifikant eingeschränkt wird.

8.4. Im Hinblick auf bessere Planbarkeit von Touren sollte dk-ferien eine Woche vor dem Guiding auf Beeinträchtigungen hingewiesen werden.

8.5. dk-ferien bietet Guiding unabhänging von religiösen, ethnischen und sexuellen Präferenzen für alle Gäste, die sich an die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland halten, an.

9. Obliegenheiten des Gastes gegenüber dk-ferien

9.1. Spätestens zwei Tage vor dem Guiding ist dk-ferien eine Mobilnummer zu übermitteln. Dem Gast wird spätestens zu diesem Zeitpunkt die Mobilnummer des das Guiding durchführenden Guides zur direkten Kontaktaufnahme für wichtige Absprachen übermittelt.

9.2. Der Gast ist verpflichtet, vereinbarte Guiding-Termine pünktlich einzuhalten. Bei Verspätung muss er dk-ferien bzw. den benannten Erfüllungsgehilfen spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins informieren und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens angeben. Ein verspäteter Beginn kann generell durch dk-ferien abgelehnt werden, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch nachfolgende Führungen oder andere zwingende geschäftliche oder private Termine beeinträchtigt werden. Sofern sich das Ende des Guiding nach hinten verschiebt, wird dem Gast die zusätzliche Zeit in Rechung gestellt. Eine Verspätung von mehr als 60 Minuten berechtigen dk-ferien generell zur Absage der Führung. Der Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen.

9.3. Mängel im Guiding sind dk-ferien gegenüber unverzüglich anzuzeigen und dk-ferien ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit dk-ferien in der Lage gewesen wäre, Abhilfe zu schaffen.

9.4. Der Gast ist zum Abbruch oder zur Kündigung des Guiding berechtigt, wenn sich das Guiding durch dk-ferien als erheblich mangelhaft erweist und die Mängel trotz Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs behält der Vergütungsanspruch von dk-ferien unverändert Gültigkeit.

9.5. Ein stark alkoholisierter Gast oder eine fortlaufende Störung des Guiding durch einen Gast berechtigt dk-ferien zum Abbruch des Guiding. Der Zahlungsanspruch bleibt unverändert bestehen.

9.6. In einem durch den Gast zur Verfügung gestellten Bus kann das Guiding nur bei funktionsfähigem Mikrofon und durch einen mit Gurt gesicherten Sitzplatz für den Guide durchgeführt werden. Sofern dies nicht gegeben ist, besteht während der Busfahrt kein Anspruch auf Guiding und für diese Zeit gleichzeitig kein Anspruch auf Rückerstattung.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Soweit dk-ferien eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast übernommen hat, haftet dk-ferien nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Guidingpflichten. Diese Pflichten schließen die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots die Übermittlung der Vertragsannahme und Rechnungsstellung ein.

10.2. Bei Pflichtverletzungen im Guiding durch dk-ferien ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10.3. dk-ferien haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Gast im Zusammenhang mit dem Guiding entstehen. Darunter sind zu verstehen:

10.3.a Personenschäden:

Allgemeines Lebensrisiko, also Schäden aus einer von dk-ferien zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3.b Wesentliche Vertragspflichten:

Nichterfüllung einer Garantiezusage für die Beschaffung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges.

Nichterfüllung für eine Beschaffungszusage

10.3.c Basisverpflichtungen:

Fahrlässige Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und die vom Gast als selbstverständlich erwartet werden darf.

10.3.d Ausfall von externen Leistungsträgern

dk-ferien haftet nicht bei Ausfall und Nichterfüllung von Verpflegungsbetrieben, Betreibern von Sehenswürdigkeiten und weiteren Angeboten, die im Verlauf des Guiding besucht oder genutzt werden sollen, außer wenn dk-ferien eine schuldhafte Pflichterletzung ursächlich oder grob fahrlässig trifft.

10.3.e Änderung von Öffnungszeiten und Zugangsmöglichkeiten

dk-ferien hat keinen Einfluss auf Einschränkungen im Straßenverkehr, Einschränkung oder Verzögerungen von Öffnungszeiten und Reduzierung von Ausstellungs- und Präsentationsflächen von Museen, öffentlichen Flächen oder Gebäuden, egal ob aufgrund von öffentlichen Veranstaltungen, polizeilich begründeten Sperrungen, Staatsbesuchen oder anderen außergewöhnlichen Begebenheiten. Verspätete oder nicht gegebene Zugänglichkeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Guiding-Honorars.

10.4. dk-ferien haftet nicht bei Verunfallung von Gästen, gleichgültig ob durch Fremd- oder Eigenverschulden.

10.5 An dk-ferien kann keine Aufsichtspflicht und Verantwortung für Minderjährige übertragen werden.

10.6. Im Straßenverkehr und gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, egal welches Verkehrsmittel durch den Gast oder den Unfallgegner benutzt wird, übernimmt dk-ferien keine Haftung.

10.7. Schäden am Eigentum des Gastes oder Diebstahl während des Guiding fallen nicht in den Bereich der Sorgfaltspflicht von dk-ferien. Jeder Gast hat selbst Verantwortung und Sorge für sein Eigentum zu tragen.

11. Obliegenheiten gegenüber Dienstleistern

11.1. dk-ferien weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gast nach dem Vertragsverhältnis mit dk-ferien verpflichtet ist, auftretende Mängel in der Leistung von Dienstleistern unverzüglich während der Durchführung der Leistung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast riskiert sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Dienstleister.

11.2. Damit dem Gast bei Schäden an Gegenständen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich des Verschuldens oder Nichtverschuldens des Gastes entstehen, weist dk-ferien darauf hin, dass der Gast bei Feststellung solcher Schäden diese auch dann unverzüglich anzeigen muss, wenn solche Schäden nicht von ihm verursacht wurden oder für ihn nicht störend sind. Im Hinblick auf nicht offensichtliche Schäden muss der Gast den Gegenstand bei Übenahme umfassend kontrollieren.

11.3 Dem Dienstleister entstehende Kosten aufgrund der Weigerung des Gastes den Gegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, werden dem Gast in Rechnung gestellt.

11.4. Ein Haustier darf nur mitgebracht werden, wenn dies für den Gegenstand oder Ort des Guiding zugelassen ist und das Tier stubenrein und gut erzogen ist.

11.9. Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

12. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Gastes gegenüber dk-ferien

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Guidingleistung von dk-ferien hat der Gast innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform (Post) dringend empfohlen.

12.2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende des Guidings, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Gast von den die Ansprüche gegen dk-ferien begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

12.3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Dienstleister.

12.4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Gast ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

13. Ansprüche aus dem Vertrag, Verjährung

13.1. Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von dk-ferien oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dk-ferien beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dk-ferien oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dk-ferien beruhen.

13.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vertrag, auch solche, die aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dk-ferien resultieren, verjähren in einem Jahr.

13.3. Die Verjährung nach Ziffern 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast vom Anspruch und von dk-ferien als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

13.4. Schweben zwischen dem Gast und dk-ferien Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder dk-ferien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen dem Gast und dk-ferien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2. Der Gast kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen dk-ferien aus dem Vertrag nur an deren Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen von dk-ferien gegen den Gast aus dem Vertrag ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen von dk-ferien aus dem Vertrag gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von dk-ferien vereinbart.

14.4. Die einzelnen Teile dieser Bedingungen gelten auch, sofern ein oder mehrere Bestandteile unwirksm oder rechtswidrig sind.

14.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

14.5.a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Gast und dk-ferien anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder

14.5.b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.6. dk-ferien nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Vertragspartner ist:
dk-ferien Birgit Hoffmann
Spechtweg 16
22926 Ahrensburg
Telefon: +49(0)4102 - 677 203 - 0
E-Mail: hamburg-guide@dk-ferien.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE261192874

Stand: 28.07.2024

© Urheberrechtlich geschützt!

dk-ferien, Ahrensburg

Wichtiger Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen gegen Dienstleister

Die von dk-ferien vermittelten oder beauftragten Dienstleister sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. In den Fällen, in denen wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Ende des Guiding gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung des Preises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir auch in diesem Fall immer bemüht, uns gegenüber Dienstleister für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.

Leider geht es jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben, verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff. 14. unserer Bedingungen.

Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis, der ausdrücklich keine Gerichtsstandsvereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits und Dienstleisters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet ist, in dem die vermittelte Leistung liegt, also der zuständigen Gerichte im jeweiligen Land. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von diesem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Dieses deutsche Gericht ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit abzuweisen.